Krankenpflege
  häusliche Krankenpflege unterteilt sich in
  1. Grundpflege

    Beinhaltet Leistungen aus der Pflegekasse. Zuweisung der Pflegestufe erfolgt über den zuständigen Hausarzt und benötigt die Zustimmung der Pflegekasse.
    Rechtliche Grundlage ist §36 SGB XI. Der Patient hat eine freie Zusammenstellung der einzelnen Module, kann somit individuell an den Bedarf angepasst werden. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse, auf Wunsch auch privat.

    Weitere Informationen finden Sie unter Pflegestufen bzw. Grundpflege


  2. Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege wird durch den Hausarzt verordnet und benötigt die Zustimmung der entsprechenden Krankenkasse.
    Als rechtliche Grundlage dient hierbei §37.1 SGB V und §37.2 SGB V.
    Die Zusammenstellung der einzelnen Pflegemodule wird durch den zuständigen Arzt vorgenommen. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse.

    Weitere Informationen finden Sie unter Behandlungspflege

Je nach Beeinträchtigungsgrad des Patienten ist auch eine Kombination der oben beschriebenen Pflegearten möglich.