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häusliche Krankenpflege unterteilt sich in
- Grundpflege
Beinhaltet Leistungen aus der Pflegekasse. Zuweisung der Pflegestufe erfolgt über den zuständigen
Hausarzt und benötigt die Zustimmung der Pflegekasse.
Rechtliche Grundlage ist §36 SGB XI. Der Patient hat eine freie Zusammenstellung der einzelnen
Module, kann somit individuell an den Bedarf angepasst werden.
Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse, auf Wunsch auch privat.
Weitere Informationen finden Sie unter Pflegestufen bzw. Grundpflege
- Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird durch den Hausarzt verordnet und benötigt die Zustimmung der entsprechenden
Krankenkasse.
Als rechtliche Grundlage dient hierbei §37.1 SGB V und §37.2 SGB V.
Die Zusammenstellung der einzelnen Pflegemodule wird durch den zuständigen Arzt vorgenommen.
Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse.
Weitere Informationen finden Sie unter Behandlungspflege
Je nach Beeinträchtigungsgrad des Patienten ist auch eine Kombination der oben
beschriebenen Pflegearten möglich.
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