Aktuelles
  Eckpunktepapier zur Pflegereform

Die Reform der Pflegeversicherung soll noch in dieser Legislaturperiode durchgeführt werden.
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier verfaßt, welches unter anderem beschreibt,
wie die seit der Einführung der Pflegeversicherung unveränderten Leistungsbeträge angepaßt
und den besonderen Betreuungsbedarfs Dementer stärker als bisher berücksichtigt werden.

Folgende geplante Änderungen betreffen den ambulanten Bereich:
  • stufenweises Anheben des Sach- und Geldleistungsbetrags bis zum Jahr 2012:

      Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
    Jahr Sachleistung Geldleistung Sachleistung Geldleistung Sachleistung Geldleistung
    2007 384 205 921 410 1432 665
    2008 420 215 980 420 1470 675
    2010 440 225 1040 430 1510 685
    2012 450 235 1100 440 1550 700

    Danach ist eine Dynamisierung im Dreijahresrhythmus geplant, deren Höhe sich an der Preissteigerungsrate orientieren soll.


  • Förderungen betreuter Wohnformen/Wohngemeinschaften


  • Einführung von Fallmanagern, die eine zielgerichtete Unterstützung der einzelnen Pflegebedüftigen im Bedarfsfalle gewährleisten sollen.


  • Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B.Demente) sollen zukünftig nach einem Zweistufenmodell, unabhängig vom Vorhandensein einer Pflegestufe, jährlich Leistungen für die Betreuung bis zu 2400 € erhalten können.


  • Einführung einer Pflegezeit für pflegende Angehörige, welche einen Rechtsanspruch auf unbezahlten Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit für 6 Monate begründet.


  • Einführung von sehr kurzfristigen, unbezahlten Freistellungsmöglichkeiten für bis zu 10 Tage für plötzlich anfallenden Pflegebedarf/Pflegemehrbedarf. Es wird geprüft, ob eine vergleichbare Regelung wie bei der Erkrankung von Kindern mit Anspruch auf Lohnfortzahlung finanziert werden kann.


  • Ausbau der Qualitätssicherung in ambulanten und stationären Einrichtungen u.a. durch Veröffentlichung von Prüfberichten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und damit Schaffung von Transparenz für den Bürger.


  • Abbau von Schnittstellenproblemen bei der Entlassung vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich


  • Bürokratieabbau
Finanziert werden sollen diese Änderungen durch Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes
um 0,25 % ab dem1.8.2008.
Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers, inklusive der Bereiche, die für die ambulante Pflege nicht relevant sind, finden sie auf den Seiten der Bundesregierung www.bmg.bund.de