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Eckpunktepapier zur Pflegereform
Die Reform der Pflegeversicherung soll noch in dieser Legislaturperiode durchgeführt werden.
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier verfaßt, welches unter anderem beschreibt,
wie die seit der Einführung der Pflegeversicherung unveränderten Leistungsbeträge angepaßt
und den besonderen Betreuungsbedarfs Dementer stärker als bisher berücksichtigt werden.
Folgende geplante Änderungen betreffen den ambulanten Bereich:
- stufenweises Anheben des Sach- und Geldleistungsbetrags bis zum Jahr 2012:
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Pflegestufe I |
Pflegestufe II |
Pflegestufe III |
| Jahr |
Sachleistung |
Geldleistung |
Sachleistung |
Geldleistung |
Sachleistung |
Geldleistung |
| 2007 |
384 |
205 |
921 |
410 |
1432 |
665 |
| 2008 |
420 |
215 |
980 |
420 |
1470 |
675 |
| 2010 |
440 |
225 |
1040 |
430 |
1510 |
685 |
| 2012 |
450 |
235 |
1100 |
440 |
1550 |
700 |
Danach ist eine Dynamisierung im Dreijahresrhythmus geplant, deren Höhe sich an der Preissteigerungsrate orientieren
soll.
- Förderungen betreuter Wohnformen/Wohngemeinschaften
- Einführung von Fallmanagern, die eine zielgerichtete Unterstützung der einzelnen Pflegebedüftigen im Bedarfsfalle
gewährleisten sollen.
- Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B.Demente) sollen zukünftig nach einem Zweistufenmodell, unabhängig vom
Vorhandensein einer Pflegestufe, jährlich Leistungen für die Betreuung bis zu 2400 € erhalten können.
- Einführung einer Pflegezeit für pflegende Angehörige, welche einen Rechtsanspruch auf unbezahlten Freistellung von der Arbeit mit
Rückkehrmöglichkeit für 6 Monate begründet.
- Einführung von sehr kurzfristigen, unbezahlten Freistellungsmöglichkeiten für bis zu 10 Tage für plötzlich anfallenden
Pflegebedarf/Pflegemehrbedarf. Es wird geprüft, ob eine vergleichbare Regelung wie bei der Erkrankung von Kindern mit
Anspruch auf Lohnfortzahlung finanziert werden kann.
- Ausbau der Qualitätssicherung in ambulanten und stationären Einrichtungen u.a. durch Veröffentlichung von Prüfberichten
des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und damit Schaffung von Transparenz für den Bürger.
- Abbau von Schnittstellenproblemen bei der Entlassung vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich
- Bürokratieabbau
Finanziert werden sollen diese Änderungen durch Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes
um 0,25 % ab dem1.8.2008.
Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers, inklusive der Bereiche, die für die ambulante Pflege nicht relevant sind,
finden sie auf den Seiten der Bundesregierung www.bmg.bund.de
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